Sehr geehrte Herr Dr. Belsky,

vor acht Monaten wurde mir von einem Fachmann für Endodontologie eine WB an einem Backenzahn gemacht; unter Mikroskop, elektronischer Längenmessung etc..
Habe dafür über 800€ ausgegeben in der Hoffnung, dass der Zahn auf diese Weise gerettet werden kann.
Bei der RxAufnahme nach dem Eingriff war eine deutliche Überfüllung an beiden Wurzeln erkennbar. Der Arzt meinte, das würde nichts machen, im Gegenteil, der Zahn sei dadurch nach unten hin besser geschützt. Er riet mir nach dem Eingriff die Krone, die bei der WB ja durchbohrt werden musste, auszutauschen, sie sei nicht mehr ganz dicht. Das machte ich nicht, da ich mit diesen zusätzlichen Kosten nicht gerechnet hatte und die Krone erst ein paar Jahr alt ist und zudem verblockt ist mit der daneben stehenden.

Leider spürte ich drei Monate später wieder eine leichte Aufbisssempfindlichkeit, am RxBild war aber nicht wirklich was erkennbar. Ich konnte auch nicht wirklich lokalisieren, ob es der Zahn daneben war.
Die Aufbissempfindlichkeit legte sich wieder, ich dachte, das war wohl der Stress. Sie kam nach einer Zeit wieder, verschwand dann wieder für Wochen.
Nun ist es so, dass der Zahn auch ohne Belastung zu schmerzen anfing.
Ein Rx-Bild zeigte jetzt dass sich um die Zahnwurzel eine Entzündung gebildet hat, und die Füllung, die zuerst am Wurzelende zu sehen war ist in das umliegende Gewebe „gewandert“ ist.
Auch spürte ich vorübergehend ein leichtes Brennen im seitlichen Kinnbereich.

Der Endodontologe, den ich jetzt noch einmal aufsuchte meinte es sei alles richtig gemachten worden. Es sei leider so, dass es vorkomme, dass trotz der guten Prognosen eine WB nicht das gewünschte Ergebnis bringe.
Es gebe die Variante Wurzelspitzenresektion unter Entfernung der abgewanderten Füllung oder die Zahnentfernung.
Eine Revision der WB mache keinen Sinn, da man dadurch das abgewanderte Füllmaterial nicht entfernen könne.

Eine Wurzelspitzenresektion scheue ich, lieber lasse ich mir den Zahn reißen. Habe in meinem Umfeld zu oft gehört, dass diese letztendlich nichts gebracht hat.
Wäre diese Überfüllung nicht da, hätte ich zumindest die Möglichkeit auf eine kostenlose
WB Revision, oder? Das ist jetzt ja nicht möglich.

Meine Frage: habe ich in so einem Fall zumindest das Recht auf Kostenrückerstattung der WB,
wenn ich schon den Zahn entfernen lassen muss.
Ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihre Einschätzung!

Mit herzlichem Gruß

Molaria

Belsky Answered question 9. März 2017