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Top-Beitragsschreiber: Belsky (4.831)
Wir begrüßen unseren neuesten Benutzer, Sanchezqny.
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Frage - Antwort! Thema, (Nachlassende) Zahnschmerzen/Taube Zunge in DDr. Belsky berät Sie persönlich; Sehr liebe Mascha! Naja, lesen Sie doch mal hier: Denta beaut- Zahnmedizin, DDr. Belsky, Prothetik, Mundgesundheit, Zahnarzt, Zahntechnik, Gesichtsbogen, Gesichtschirurgie, ...
  1. #71
    Avatar von Belsky
    Belsky ist offline Administrator
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    4.831
    Sehr liebe Mascha!

    Naja, lesen Sie doch mal hier: Denta beaut- Zahnmedizin, DDr. Belsky, Prothetik, Mundgesundheit, Zahnarzt, Zahntechnik, Gesichtsbogen, Gesichtschirurgie, Zahnpraxis in Wien, - Amalgamentfernung, Zahnkronen, Zahnimplantate, Inlays, Veneers
    Oje, vielen dank, ich muss die Seite mal überarbeiten, die Seite ging 2003 online und ich habe die Inhalte nicht alle überarbeitet, denn ich plane seit 3 Jahren großen Umbau

    Ich werde gleich morgen diese Passagen ändern lassen, denn sie sind eben nicht aktuell - sorry!

    Die "Armierung für provisorische Versorgung" ist was? Liege ich richtig: Es geht um ein Langzeitprovisorium, das mit Metall verstärkt wird? Oder gibt es Armierungen aus anderem Material?
    Theoretisch kann das alles sein, in der Regel aber Metall - man könnte aber z.B. auch Glasfaser nehmen ...

    Und wenn es eine Metallarmierung ist, dann macht man die wann? Macht man sie bei einem Provisorium, das eine Woche im Mund bleiben soll bis zum Einsatz der fertigen Brücke?
    In der Regel nicht, außer z.B. bei sehr weitspannigen Brücken ... aber solche Armierung würde man ja sehen ...

    Parallelwelten tun sich da auf - oder liege ich falsch?
    Das verstehe ich nicht ganz ...

    Nachtrag: Habs einmal schnell korrigiert - nochmals vielen Dank!
    Wir hoffen Ihnen ein bisschen geholfen zu haben und verbleiben Hochachtungsvoll



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    DDr. J.M. Belsky

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    和平

  2. #72
    Mascha ist offline Denta-Beauté Forumsmitglied
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    Lieber Dr. Belsky,

    Zitat Zitat von Belsky Beitrag anzeigen
    Theoretisch kann das alles sein, in der Regel aber Metall - man könnte aber z.B. auch Glasfaser nehmen ...
    In der Regel nicht, außer z.B. bei sehr weitspannigen Brücken ... aber solche Armierung würde man ja sehen ...
    Also, mir war damals das eine Provi rausgefallen, das sah aus wie ein "normales" Kunststoffhütchen.

    Außerdem stimmt die Anzahl nicht. Ich habe zwar eine 5-gliedrige Brücke bekommen, aber ich hatte nicht 5 Provis, auch kein Provi in Form einer Brücke, sondern schlicht je ein Provi vor und eins hinter der erst noch herzustellenden Lücke. Denn: Die zwei Zähne, die überbrückt werden sollten, wurden ja direkt nach der Ex mit der fertigen VMK-Brücke versorgt, die Lücke selbst hat nie ein Provi gesehen. Die 3 Ankerzähne waren 2 Wochen mit einem Provi versorgt. (Eigentlich hatte es 1 Woche sein sollen, aber ich hatte ja, geschockt über den Beschliff eines gesunden 33 ohne Aufklärung, die Behandlung zunächst abgebrochen.)

    Muss man da mit Metall oder Glasfaser armieren?

    Abgerechnet werden 5 Provis aus dem praxiseigenen Labor: 175 €.
    Und die Armierung von 5 Provis im praxiseigenen Labor: 220 €.
    Und ein Formteil provisorische Versorgung: 23 €. (Was immer das auch ist.)
    Die Eingliederung 3er prov. Kronen: 159 € (Fast richtig: 3! Eins war ein doppeltes. Aber ... 159 € finde ich nicht wenig. Schwierige Farbverhältnisse? Ups ...)
    Verbrauchsmaterialien Provis: 103,50 €.

    Macht 680,50 € für 2 Provisorien auf 3 Ankerzähnen, die 1 Woche im Mund hatten bleiben sollen, tatsächlich genau 2 Wochen im Mund verblieben und nicht anders aussahen als Kunststoffhütchen.

    Mich macht das immer so sprachlos ... Parallelwelten - damit meine ich sowas wie dies hier: sich das Geld selbst drucken. Und am Ende komische Dinge erzählen. Zum Beispiel, dass die unstrittig nicht erfolgte Funktionsanalyse noch habe vorgenommen werden sollen, vermutlich ebenso wie die Versorgung mit einem ebenfalls bereits berechneten Aufbissbehelf, dessen Kontrolle sogar berechnet wurde. Mal abgesehen davon, dass Sie FA für Unfug halten - vielleicht sollte man sowas VOR dem Anfertigen von Zahnersatz für nahezu einen Quadranten machen? Und woher weiß man schon vor Durchführen einer FA, dass eine Schiene nötig sein wird? Diese Punkte machen in der Rechnung auch nochmal 516,03 € aus. Für einen nie angefertigten individuellen Löffel werden 69,83 € berechnet, für den angeblichen Aufbau eines zuvor zweifelsfrei völlig heilen Zahnes immerhin auch noch 20 € etc. Aber, was soll ich meckern, das ist ja nun wirklich mal eine günstige nicht erbrachte Leistung.

    Und dieser Mann beharrt trotz dieses Betrugs, trotz der bereits unstrittig nicht notwendigen Extraktion und allem, was er da an gravierenden Fehlleistungen inkl. Schweigepflichtsverletzung abgeliefert hat, auf seinem Honorar? Auf einem Nachbesserungsrecht? Wie gesagt, andere Welten ...

    Schöne Grüße

    Mascha
    Geändert von Mascha (12.08.2011 um 18:33 Uhr)

  3. #73
    Avatar von Belsky
    Belsky ist offline Administrator
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    Sehr liebe Mascha!

    Ich verstehe Ihren Ärger, aber überlegen wir uns gemeinsam, was muss das für ein Mensch sein, der so agiert. Was muss in dem Menschen vorgehen, dass er lügt, betrügt und keine Einsicht zeigt. Stellen Sie sich das mal vor, wie müßten Sie im Inneren "gebaut" sein, um so zu handeln.

    Bemitleidenswert - oder? Im Zen heißt es: Der Schnee fällt, jede Schneeflocke auf Ihren Platz.

    Wir erkennen nicht die höhere Ordnung eines Systems, aber jeder bekommt für sein Handeln das, was ihm zusteht. Ärgern Sie sich nicht, das vergiftet nur Ihren Tag, belieben Sie bei der Wahrheit und sollten Sie merken, es geht nicht weiter, dann lassen Sie diesen Fall ziehen und genießen Ihr Leben. Ihr alter ZA wird sein Leben mit dieser Einstellung nicht genießen können, auch nicht mit ein paar hundert Euro mehr in der Tasche.
    Wir hoffen Ihnen ein bisschen geholfen zu haben und verbleiben Hochachtungsvoll



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    DDr. J.M. Belsky

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    和平

  4. #74
    Mascha ist offline Denta-Beauté Forumsmitglied
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    Neuversorgung

    Lieber Herr Dr. Belsky,

    am kommenden Donnerstag ist nun endlich die Verhandlung bzw. die Anhörung, in der es vor allem um den Ablauf meiner oben geschilderten Behandlung, insbesondere um die Aufklärung über Behandlungsalternativen gehen soll. Ich bin sehr gespannt, ob ich Gehör finden werde.

    Vor einer Woche habe ich nochmal einen Schriftsatz der Gegenseite bekommen, in dem erneut dargestellt wird, dass die Nonokklusion der 5-gliedrigen Brücke auf ganzer Länge dem Umstand geschuldet ist, dass die Brücke nur provisorisch eingesetzt sei. Naja. Seit 2 Jahren fast sitzt sie nun schon bombenfest und rührt sich nicht einen Deut, da ist nichts zu wollen. Ich würde es ganz laienhaft so sehen: Entweder eine Prothetik passt oder sie passt eben nicht - unabhängig davon, ob ich sie nun mit Temp Bond oder anderem Zement oder Pattex einsetze ... Und diese Brücke, die er mir da in seinem Labor gebaut hat, die passt nunmal leider nicht, das sieht man schon ohne Blaupapier ... Dass diese VMK-Brücke nur noch als "Provisorium" bezeichnet wird, empfinde ich irgendwie als Zumutung. Oder bezeichnet man eine Prothetik wie diese 6.000 € teure VMK-Brücke wg. nicht endgültiger Zementierung tatsächlich als "Provisorium"? Ein Luxusprovisorium. Und was gibt's danach Feines?

    Was ich gerne fragen möchte:

    Ich kümmere mich gerade um die Neuversorgung. Und wäre nun um Ihren Rat verlegen: Was würden Sie medizinisch befürworten?

    Ein Röntgen finden sie auf der ersten Seite dieses Artikels: (Nachlassende) Zahnschmerzen/Taube Zunge

    Die 5-gliedrige Brücke, die nicht passt und daher ersetzt werden muss, geht von 33 bis 38. (37 fehlt bei Lückenschluss, den nach vorne gekippten 38 sieht man auf dem Röntgen ganz gut.)

    5-gliedrige Brücke?
    5-gliedrige Brücke mit Geschiebe?
    Implantat an 36 und Brücke 36-34, dazu Einzelkronen an 38 und 33?
    Implantate an 35 und 36 sowie Einzelkronen an 33, 34 und 38?
    Andere Alternative?

    Dazu noch Detailfragen:

    Die jetzige Brücke, von der Sie, ich glaube auf Seite 2, Fotos sehen können, hat ziemlich sichtbare Metallverbindungen zwischen 33 und 34 sowie zwischen 34 und 35. Muss das sein?

    Mich stört, dass das Gold an der Rückseite von 33 so stark durchscheint. Geht das auch anders?

    Könnte man solch eine 5-gliedrige Brücke auch aus Vollkeramik machen?

    Sollte man für Implantate einen Knochenaufbau machen müssen: Man entnimmt doch keinen Knochen mehr aus dem Becken, das sehe ich doch richtig, oder? Was sollte man nehmen?

    Wie hoch ist die Gefahr der Nervverletzung beim Setzen von Implantaten? Kann man da Vorsorgemaßnahmen ergreifen, dass der Patient nicht am Ende neben einem Implantat auch noch eine taube Lippe/Wange hat?

    Herzlichen Dank für Ihre Antworten.

    Viele Grüße

    Mascha

  5. #75
    Avatar von Belsky
    Belsky ist offline Administrator
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    Sehr liebe Mascha!
    Dass diese VMK-Brücke nur noch als "Provisorium" bezeichnet wird, empfinde ich irgendwie als Zumutung. Oder bezeichnet man eine Prothetik wie diese 6.000 € teure VMK-Brücke wg. nicht endgültiger Zementierung tatsächlich als "Provisorium"? Ein Luxusprovisorium. Und was gibt's danach Feines?


    Ich würde vermutlich das machen - wobei ich das OPTG nicht fand:
    • Implantate an 35 und 36 + Einzelzahnkronen 35, 36
    • Einzelkronen an 33, 34
    • 38 entfernen, eine Bezahnung bis zum 6er reicht ...


    Die jetzige Brücke, von der Sie, ich glaube auf Seite 2, Fotos sehen können, hat ziemlich sichtbare Metallverbindungen zwischen 33 und 34 sowie zwischen 34 und 35. Muss das sein?
    Nein ...

    Mich stört, dass das Gold an der Rückseite von 33 so stark durchscheint. Geht das auch anders?
    Ja ...

    Könnte man solch eine 5-gliedrige Brücke auch aus Vollkeramik machen?
    Muss der Techniker klären, ich glaube 5 Stellen ist recht weitspannig für Reinkeramik ...

    Sollte man für Implantate einen Knochenaufbau machen müssen: Man entnimmt doch keinen Knochen mehr aus dem Becken, das sehe ich doch richtig, oder? Was sollte man nehmen?
    Aus dem Becken macht man das nicht mehr, besser ist wenn Knochenersatzmaterial oder aus dem Kieferwinkel ...

    Wie hoch ist die Gefahr der Nervverletzung beim Setzen von Implantaten? Kann man da Vorsorgemaßnahmen ergreifen, dass der Patient nicht am Ende neben einem Implantat auch noch eine taube Lippe/Wange hat?
    Sich einen Arzt suchen der sein Handwerk mit Liebe macht und auch implantiert ...

    Alles Gute!
    Wir hoffen Ihnen ein bisschen geholfen zu haben und verbleiben Hochachtungsvoll



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    DDr. J.M. Belsky

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    Aussagen in diesem Forum stellen keine medizinische Diagnose dar. Unsere Antworten und Überlegungen beziehen sich auf Ihre schriftlich dargestellten Schilderungen. Ärztlich medizinische Diagnosen können nur nach eingehender klinischer Untersuchung (Befundung) gestellt werden. Eine Diagnose ist die Voraussetzung für die richtige Therapie (Befundung >> Diagnose >> Therapie). Eventuell angegebene Preise dienen grob zu Ihrer Information, es handelt sich nicht um einen Kostenvoranschlag. Wir behalten uns zudem das Recht vor, Preise individuell zu ändern.

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    和平

  6. #76
    Mascha ist offline Denta-Beauté Forumsmitglied
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    Lieber Herr Dr. Belsky,

    vielen Dank für Ihre Antwort.

    Dazu eine Nachfrage: Implantate mit Einzelkronen? Oder die beiden Implantatkronen verblocken? Mein ZA schlug Letzteres vor, damit die Implantate weniger belastet würden.

    Und hier noch die Highlights aus der Anhörung. (Zur Erinnerung: ein Problemzahn, Implantatausschluss durch den ZA, Erhalt einer 5-gliedrigen Brücke, die vor dem Ziehen der Zähne hergestellt und auf die frische Wunde gesetzt wurde. Behandlungsdauer inkl. Ersttermin als Neupatientin: 1 Woche.)

    Ein Häuflein Elend sei ich gewesen, als ich im Dezember 2009 gekommen sei, da war schnelle Hilfe geboten! Er könne mir helfen, habe er gesagt, das Thema Zähne kann in einer Woche erledigt sein!
    Ich meine, das muss man sich mal vorstellen, der wollte mir ja wirklich am dafür gar nicht vorgesehenen Ersttermin (drei) Zähne beschleifen und zwei ziehen und eine Woche später die fertige Brücke einsetzen! Und das bei einem Häuflein Elend ...

    Auf die richterliche Feststellung hin, dass es ja wohl untypisch sei, einen HKP erst nach der Behandlung zu übergeben, sagte er: Wenn einem Patienten der Eigenanteil zu hoch sei, sei dieser mit ihm verhandelbar. Die vorsitzende Richterin hat nochmal nachgefragt, bevor sie diktierte ...

    Ich hätte eine Knochenentzündung gehabt - von der nichts in der Akte steht und von der ich in dieser Anhörung freilich zum ersten Male hörte, wie ich dann auch kommentierte. Daher habe er gesagt: Wir machen erstmal eine Brücke, Implantate laufen ja nicht weg, das können wir in 2-3 Jahren machen.
    - Ich habe noch die SMS, in der er mir mitteilte, er denke, dass ich 20 Jahre Spaß und Freude an der neuen Brücke haben werde ...
    - Wer sollte 2-3 Jahre nach der Fertigung einer 6.250 € teuren (!!) fünfgliedrigen Brücke die Kosten für zwei Implantate (und drei Einzelkronen) übernehmen, das würde doch keine Kasse dieser Welt tun?!
    - Hat er noch nie etwas gehört von Knochenabbau unter dem Brückenglied? Implantieren wird doch immer schwieriger, habe ich hier gelernt!
    - Und für eine Interimslösung von 2-3 Jahren beschleift man doch nicht mal eben zum Teil gesunde Zähne?
    Absurd. Das versteht hoffentlich auch das Gericht.


    Für die Brückenversorgung habe auch gesprochen, dass sich bei einer Knochenentzündung zusätzliche Blutgefäße bildeten, die bei einer Extraktion zu einer schweren Blutung führten. Diese sei nur mit einer Naht oder mit dem Auflegen einer Platte zu stoppen, so könne sich der Blutpfropf stabilisieren. Das sei ein zusätzlicher positiver Effekt der Versorgung mit einer Brücke.

    Auf die Frage des zweiten Richters, wie er denn die Kaufunktion überprüfe, lachte der "Zahnarzt" und antwortete: Probegegessen werde bei ihm in der Praxis nicht. Die Kaufunktion habe er nicht überprüft.
    Stellt sich die Frage, wie er zu der Aussage kommt, mein Kausystem sei von Anfang an gestört gewesen, weshalb er (nach der Versorgung mit der Brücke) noch eine schon berechnete Schiene habe herstellen wollen (450 €), und wie er beurteilt haben will, dass die Brücke perfekt gepasst habe ... (Tatsächlich hatte er selbst ja auch das Gegenteil festgestellt: die komplette Nonokklusion an seiner Brücke.)

    Hinsichtlich der Nervläsion befragt, ob er vor einer Leitungsanästhesie über das Risiko einer dauerhaften Nervverletzung aufkläre, verneinte er nach einigen Umwegen.
    Damit hat er sich vermutlich auch keinen Gefallen getan. Ich hob noch die Hand und sagte, ich wolle auch noch was zur Nervläsion sagen, da hieß es nur: Nicht nötig. Lassen Sie sich das von Ihrem Anwalt erklären ...

    Ja, das hat der "Zahnarzt" tatsächlich alles vorgetragen. Am Ende ist er gar kein Zahnarzt? Ich schwankte immer zwischen fassungslosem Kopfschütteln und lautem Lachen. Da aber natürlich das Gericht keine Miene verzog, verkniff auch ich mir jede Regung und schrieb fleißig mein Protokoll. Es fühlt sich umso mehr an wie Körperverletzung. Das ist echt bitter.

    Schöne Grüße

    Mascha
    Geändert von Mascha (22.11.2011 um 00:13 Uhr)

  7. #77
    Avatar von Belsky
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    Sehr liebe Mascha!

    Dazu eine Nachfrage: Implantate mit Einzelkronen? Oder die beiden Implantatkronen verblocken? Mein ZA schlug Letzteres vor, damit die Implantate weniger belastet würden.
    Wenn nur mehr sehr wenig Knochen da ist, sodass sich nur noch "Kurzimplantate" ausgehen, dann kann eine Verblockung im Seitzahnbereich Sinn machen - eben aus Stabilitätsgründen. Wenn aber ein normales Knochenangebot vorliegt, dann macht eine Verblockung keinen Sinn, dann hat der Zahnarzt und Techniker nur weniger Arbeit und die Verblockung ist dann ein "Scheinargument".

    Ein Häuflein Elend sei ich gewesen, als ich im Dezember 2009 gekommen sei, da war schnelle Hilfe geboten! Er könne mir helfen, habe er gesagt, das Thema Zähne kann in einer Woche erledigt sein!
    Ich meine, das muss man sich mal vorstellen, der wollte mir ja wirklich am dafür gar nicht vorgesehenen Ersttermin (drei) Zähne beschleifen und zwei ziehen und eine Woche später die fertige Brücke einsetzen! Und das bei einem Häuflein Elend ...
    Ärgern Sie sich nicht, viele Menschen reiten sich immer tiefer in den Lügenstrudel, bevor sie zur Besinnung kommen - das ist normal, denn jede Lüge braucht 10 weitere um aufrecht erhalten zu werden.

    - Und für eine Interimslösung von 2-3 Jahren beschleift man doch nicht mal eben zum Teil gesunde Zähne?
    Absurd. Das versteht hoffentlich auch das Gericht.
    Ich denke ja ...

    Für die Brückenversorgung habe auch gesprochen, dass sich bei einer Knochenentzündung zusätzliche Blutgefäße bildeten, die bei einer Extraktion zu einer schweren Blutung führten. Diese sei nur mit einer Naht oder mit dem Auflegen einer Platte zu stoppen, so könne sich der Blutpfropf stabilisieren. Das sei ein zusätzlicher positiver Effekt der Versorgung mit einer Brücke.
    Wenn er das so sagte, dann ist das ein Unsinn ...

    Hinsichtlich der Nervläsion befragt, ob er vor einer Leitungsanästhesie über das Risiko einer dauerhaften Nervverletzung aufkläre, verneinte er nach einigen Umwegen.
    Damit hat er sich vermutlich auch keinen Gefallen getan. Ich hob noch die Hand und sagte, ich wolle auch noch was zur Nervläsion sagen, da hieß es nur: Nicht nötig. Lassen Sie sich das von Ihrem Anwalt erklären ...
    Ich muss gestehen, dass mache ich auch nicht, ist wirklich ein Lotto Sechser mit der Leitungsanästhesie den Mandibularis zu treffen und dauerhaft zu verletzen ... aber das soll jetzt keine Entschuldigung für die vorher genannten Vorfälle sein - ist nur eine Feststellung ...

    Sie werden sehen, alles wird gut ...
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    和平

  8. #78
    Mascha ist offline Denta-Beauté Forumsmitglied
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    58
    Vielen Dank, Herr Dr. Belsky, für Ihre Antwort. Man lernt ja immer dazu: Kurzimplantate ...

    Zitat Zitat von Belsky Beitrag anzeigen
    Wenn nur mehr sehr wenig Knochen da ist, sodass sich nur noch "Kurzimplantate" ausgehen, dann kann eine Verblockung im Seitzahnbereich Sinn machen - eben aus Stabilitätsgründen. Wenn aber ein normales Knochenangebot vorliegt, dann macht eine Verblockung keinen Sinn, dann hat der Zahnarzt und Techniker nur weniger Arbeit und die Verblockung ist dann ein "Scheinargument".
    Tja, das kann ich nicht beurteilen. Es steht in dem, was mein ZA mir geschrieben hat, nichts von Kurzimplantaten. Ich zitiere mal zu seinem Vorschlag, wie die nicht passende 5er-Brücke ersetzt werden soll/kann:

    "Man muss natürlich eine Implantation in Erwägung ziehen, zumal ausreichend Platz für tragfähige Implantate vorhanden sein müsste. Das kann durch ein aktuelles Röntgenbild geklärt werden. Wenn nicht, wäre ein Knochenaufbau möglich. Es sollten zwei Implantate gesetzt werden. An Z 35 und Z 36. Dann Einzelkronen auf Z 33, 34, 35, 36 und 38, dabei die implantatgetragenen Kronen verblocken, um die Belastung der Implantate zu verringern." (38 ist vorgerutscht auf 37, der fehlt.)

    Zitat Zitat von Belsky Beitrag anzeigen
    Wenn er das so sagte, dann ist das ein Unsinn ...
    Das steht in meinem Protokoll so drin und in dem meiner Begleitung auch: Knochenentzündung, neue Blutgefäße haben sich gebildet, können bei Extraktion schwere Blutung verursachen. Nein? Was passiert denn dann bei einer Knochenentzündung?

    Zitat Zitat von Belsky Beitrag anzeigen
    Ich muss gestehen, dass mache ich auch nicht, ist wirklich ein Lotto Sechser mit der Leitungsanästhesie den Mandibularis zu treffen und dauerhaft zu verletzen ... aber das soll jetzt keine Entschuldigung für die vorher genannten Vorfälle sein - ist nur eine Feststellung ...
    Naja, und ich muss ehrlicherweise gestehen: Wenn nicht das ganze Drumherum gewesen wäre, das, was bei Lichte betrachtet Körperverletzung darstellt, hätte ich allein wegen der Nervverletzung wohl auch keine Klage geführt - auch wenn ich den Schaden bisweilen wirklich als sehr unangenehm empfinde. Ja, das ist wohl so: ein seltenes Risiko. Die Gerichte beurteilen die Pflicht zur Aufklärung offensichtlich ganz unterschiedlich. Mandibularis/Lingualis?

    Tja, heute Abend habe ich das Protokoll der Verhandlung erhalten. Die Richterin hatte ja nach einem Vortrag immer gleich ins Gerät diktiert, ich habe nun eine Niederschrift des Ganzen erhalten. Und bin wieder einmal sprachlos, hilflos usw.

    Die Äußerung des Beklagten, die doch so gegen ihn spricht, dass er mir nämlich angeboten habe, Implantate 2-3 (!) Jahre nach der Versorgung mit einer 5-gliedrigen Brücke zu machen, ist im Protokoll nicht enthalten. Ich will gar nichts unterstellen, Versehen, Absicht usw. Ich stelle einfach nur fest, dass diese Äußerung, die ich protokolliert habe und die zumindest die drei meiner Begleiter, die ich vorhin noch gefragt habe, spontan wiedergeben konnten, im Protokoll des Gerichts nicht drinsteht. Ich kann mich in diesem ganzen Vorfall nur immer wieder wundern. Vielleicht aber steht sie auch nicht drin, weil ohne sie schon alles deutlich ist, ich weiß es nicht. Ich halte sie für wichtig, führt sie doch klar für Augen, was hier Unbeschreibliches geschehen ist. Und - es hätte mir gut getan, dass das einmal gewürdigt wird, gewürdigt wird von den Stellen, die hier ein wenig Gerechtigkeit oder auch Recht herstellen können.

    Schönen Dank für Rat und Tat!

    Mascha
    Geändert von Mascha (01.12.2011 um 00:19 Uhr)

  9. #79
    Avatar von Belsky
    Belsky ist offline Administrator
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    Sehr liebe Mascha!

    Nur weil etwas irgendwo steht, heißt das noch lange nicht, dass es stimmt ... vielleicht erzähle ja auch ich Ihnen einen Unsinn

    Die ganze Argumentation ist ein Unsinn, denn was ist eine schwere Blutung? Wieso macht man, wenn eh implantiert werden soll, eine so teure "Zwischenlösung" - eh wie Sie richtig bemerkt haben? Woher sollte die Entzündung kommen? Das sind noch viele Fragen, die einfach nur darauf hindeuten, dass der Mensch die Wahrheit zu verschleiern versucht - vorausgesetzt Ihre Angaben stimmen ...

    Es ist aber nicht die Aufgabe dieses Forums irgendwelche Angaben zu veri- oder falsifizieren ... Sie brauchen Hilfe und Sie helfen sich - das ist schön! Seien Sie nicht traurig, dass es scheinbar "rückwärts" gehen könnte, denn das vorwärts und rückwärts kommen sind nur Dualitäten, die in Ihrem Kopf entstehen, wenn Sie ein Ziel verfolgen. Gehen Sie einfach und das bewußt, bei jedem Schritt, ohne Ziel und Sie kommen nur noch vorwärts ...
    Wir hoffen Ihnen ein bisschen geholfen zu haben und verbleiben Hochachtungsvoll



    im Namen des
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  10. #80
    Mascha ist offline Denta-Beauté Forumsmitglied
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    Lieber Herr Dr. Belsky,

    dürfte ich Sie Folgendes fragen:

    1. Woran genau macht ein Zahnarzt oder Kieferchirurg fest, ob ein Implantat gesetzt werden kann? Habe ich es richtig verstanden, dass er dies anhand eines Röntgenbildes beurteilt?

    2. Was wären Kontraindikationen, also wann kann man kein Implantat setzen? Kann man das auch auf einem Röntgenbild sehen?

    Schönen Dank, besten Gruß

    Mascha

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