Lieber Herr Dr. Belsky,
nun habe ich gerade das Gutachten aus der Post gefischt.
Ich hatte den Behandlungsablauf schriftlich beschrieben, das Schreiben an die ZAK lag dem Gutachter vor. Wieso lese ich selbst mit dieser Vorlage eine falsche Wiedergabe des Behandlungsablaufs seinerseits? Versteh ich nicht. Ich heiße auch nicht Helga, wie's in seiner Rechnung steht. Alles kleine Schlumper ...
Ich hätte bestätigt, in einem reduzierten Allgemeinzustand im Dezember zu jenem ZA gekommen zu sein. Öh, nein, hab ich nicht bestätigt. Was soll das immer mit diesem reduzierten Allgemeinzustand? Was für ein Quatsch ... Als Rechtfertigung dafür, dass mir sofort zwei Zähne gezogen werden mussten? Bei 30 % Energie, wie Herr Brückenbauer-ZA schreibt, hätte man die Patientin ja vielleicht auch erstmal wieder zu Kräften kommen lassen sollen, vor so einer umfangreichen Behandlung ... Man hätte die Zeit genutzt, ihr gepflegt einen KVA vorab zu erstellen, dann hätte sie nämlich den Behandlungsumfang gesehen - und ganz gewiss nicht eingewilligt.
Der Gutachter schreibt, ich hätte massive Schmerzen im linken Kiefergelenk beschrieben, die durch die Nonokklusion der Brücke kämen. Hab ich gar nicht. Weil: Ich hatte gar keine Kiefergelenksschmerzen. Wunder mich ... Ich hatte Hammerkopfschmerzen, ca. 2 Wochen, bis ich einen Aqualizer bekam. Ganzer Kopf, Hinterhaupt - nicht linkes Kiefergelenk ... Ist das alles das Gleiche?
Wie misst man Zahnfleischtaschen? Also, eigentlich weiß ich das: mit einer Sonde. Das hat der Gutachter aber gar nicht gemacht. Gleichwohl schreibt er: Taschentiefe 2-3 mm. Kann man das so sehen? Ist 2-3 mm OK? Ist das wichtig?
Bei der Begutachtung hatte er gesagt, die Brücke sei nicht zu hoch zum Kieferkamm, sie sei "hygienefreundlich" gearbeitet. "Mangelnder basaler Kontakt" heißt nun aber was anderes, oder?
Der Gutachter vergisst, dass ich auch das Überstehen der Brücke nach innen bemängelt habe - und dass er gesagt hat, das fühle sich nur so an, könne man problemlos abschleifen.
Er sagt, es wäre sinnvoll gewesen, 33 zu integrieren, allerdings ebenso sinvoll, bei 38 mesial ein Entlastungsgeschiebe zu integrieren.
Notwendigkeit, 36 zu entfernen, ist unstrittig, Gleiches kann von der Entfernung von 35 nicht sicher behauptet werden. (Na, das klingt immerhin etwas anders als während der Begutachtung.)
Es spricht nichts gegen die Einbringung eines Implantates an 36, ggf. augmentative Maßnahmen geringen Umfangs. Bei der Begutachtung hatte er gesagt, das könne man heut anhand der Röntgenbilder nicht mehr sagen. Das ist doch nun schön, dass er das hier anders schreibt.
Wiederkehrende, teils starke Schmerzen an den Pfeilerzähnen könnten auf Auswaschung des provisorischen Zements beruhen. Erneutes Einsetzen der Brücke könne Klarheit schaffen. Ja? Ich habe inzwischen wie vorher überall links wieder diese Schmerzen, oben, unten, zurzeit gerade von morgens bis abends, IBU 400 reicht nicht ...
FAZIT:
Die Nonokklusion 33-38 und der mangelnde basale Kontakt des Brückengliedes seien leicht zu beheben im Rahmen von zahntechnischen Nachbesserungen, die möglich sind, da die Brücke noch provisorisch eingegliedert ist. Die begutachtete Brücke ist insofern nicht lege artis gearbeitet. Die Mängel seien aber im Rahmen des Nachbesserungsrechtes zu beheben.
Kann man das denn eigentlich alles wieder aufbauen? Was macht man denn dann mit dem letzten Brückenglied 38? Das ist aus Gold - kommt da dann auch Keramik drauf?
Aber, wenn doch alles nicht passt, ein Geschiebe besser gewesen wäre, funktionsdiagnostische Maßnahmen indiziert gewesen wären - wieso Nachbesserungsrecht? Hätte man das nicht gleich alles richtig machen können ... äh ... müssen?
Ich lasse mich von diesem Mann sicher nicht noch einmal anfassen. (Als ich da war, um eine Aktenkopie zu bekommen, gab es eine hangreifliche Auseinandersetzung, die freilich nicht von mir ausging, an deren Ende er mich, die ich am Boden lag, übers Parkett nach draußen zog.)
Ich finde es so schade: Ich versuche, meine Interessen und Rechte wahrzunehmen - und niemanden interessiert das. Die Zahnärztekammer nicht, meinen Anwalt nicht, der auch nur an seine Kohle denkt und daran, dass er möglichst wenig Arbeit hat. Es verstreicht Woche um Woche um Woche - und nichts passiert.
Da kommt ein Mensch, der ZA, daher und behauptet mal gerade immer das volle Gegenteil von der Wahrheit - das hat wirklich gar nichts mehr mit subjektiver Wahrnehmung zu tun. Er sagt heute, ich hätte ihn an Weihnachten belästigt, "Heilungsverlauf nach Zahnziehen normal" - bei 10 IBU 400/Tag und dennoch Hammerschmerzen, 3 eindeutigen Notdienstdiagnosen ... Alle Notärzte verwiesen mich mit der fertigen Brücke auf der frischen Wunde immer wieder nur an den Hersteller der Brücke, was hätte ich denn tun sollen? Er habe die Brücke beschliffen und damit viel gegen die Schmerzen getan. Hm. Er hat damit eine Nonokklusion herbeigeführt, die Zahnschmerzen waren nicht einen Deut, nicht einmal ein winzig kleines Deutschen, besser. Und der Typ hat nicht mal einen Anrufbeantworter mit Notdienstansage, Weihnachten nicht, heute nicht. Nichts.
Gut, einiges kann ich beweisen, denn der Mann hat mir ja irgendwann SMS geschrieben, Röntgenbefunde etc. sprechen auch für sich. Aber - so ein kleines Fünkchen Gewissen auf seiner Seite?! Der Mann hat eine Tochter - beim Notfalltermin an Weihnachten hat er mit ihr telefoniert, daher weiß ich das. Mal an Vorbildfunktion gedacht? Hoffentlich wird die nicht auch Zahnärztin ...
Entschuldigung. Es macht mich alles so traurig - und der Schaden ist ja auch noch daUnd die dollen Schmerzen sind auch wieder da, inzwischen täglich, keiner weiß, wo sie herkommen. Und bevor ich mir wieder an irgendeinem Zahn auf Verdacht was machen lasse, nehme ich lieber Tabletten.
Einen lieben Gruß aus dem Norden.
Mascha



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na soweit sollte es nicht kommen ... vielleicht wäre das einfachste der Kollege gibt Ihnen das Geld zurück und Sie probieren Ihr Glück woanders ... da scheinen schon ziemliche Emotionen beiderseits im Spiel zu sein ...
und nach Mahnbescheid und entsprechendem Widerspruch ist nun auch seit einigen Wochen nichts geschehen. Ja, der Gutachter meinte auch, einigen Sie sich, z.B. so, dass Herr ***** kein Geld bekommt. Tun Sie das, Ihrer kleinen Seele zuliebe 



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