Lieber Herr Dr. Belsky!
Bei mir steht ein Abdruck für die Erstellung eines Schaumodells an. Die Kosten dafür sind ja nicht gerade unerheblich.
Ist es denn in Ö tatsächlich üblich, dass diese Kosten später bei einer eventuell anschließenden kosmetischen Korrektur auf die dann entstehenden Gesamtkosten nicht angerechnet werden?
Wenn ich die Korrektur nicht machen lasse, ist mir klar, dass ich die Kosten für das Schaumodell (ist das nicht ungefähr mit einem Kostenvoranschlag zu vergleichen?!) zu tragen habe.
Lieben Dank!
Alexa



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