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Top-Beitragsschreiber: Belsky (4.827)
Wir begrüßen unseren neuesten Benutzer, rainnypapOrek.
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Frage - Antwort! Thema, Wie weit darf ein Arzt denn gehen? in DDr. Belsky berät Sie persönlich; Guten Tag Hr. Dr. Belsky Ich habe 2 Anliegen, eines schlimmer als das andere *g* ++ Mein pers. Anliegen ++ ...
  1. #1
    CodingBQ Gast

    Wie weit darf ein Arzt denn gehen?

    Guten Tag Hr. Dr. Belsky

    Ich habe 2 Anliegen, eines schlimmer als das andere *g*

    ++ Mein pers. Anliegen ++
    Am Fr den 13.3. wurden mir einige Zähne abgeschliffen zwecks Überkronung. Im Zuge der Behandlung habe ich mir 3 Weißheitszähne ziehen lassen, da einer davon ohnehin abgebrochen war und die anderen beiden leider nur gestört haben (zu groß, zu lang - Bissfähigkeit war einfach beschränkt)

    Im Zuge der Behandlung ( Die 4Std dauerte (( ) wurde mir eine provisorische Brücke draufgeklebt die nun meine Zähne schützen soll, da diese ja bekanntlich sehr empfindlich sind. Sie zwickt sie nervt sie ist meines Erachtens zu dick und auch nicht besonders gut abgeschlossen, was aber ja beim Provisorium nicht so tragisch ist, da es eh bald runter kommt.

    Am Samstag habe ich nun den Termin für die Überbrückung. Worauf soll ich bei diesem Termin speziell achten? Erkenn ich als Patient bei der Überbrückung Fehler? Was wenn die Brücke falsch gesetzt wurde aber schon zementiert wurde? Kann man dann die Fehler noch beheben oder besteht die Gefahr, dass beim Abnehmen der Brücke ein Zahn gebrochen wird ?

    Könnte man die fertige Arbeit in Ihrer Praxis begutachten lassen?

    +++2. Thema - eines Freundes +++


    Ich versuche mich in der Geschichte kurz zu halten und habe schon zahlreiche Ärzte kontaktiert, witzigerweise erhalte ich jedesmal eine andere Antwort.

    Um einen kurzen Überblick zu beschaffen:

    Mein Freund hatte Zahnschmerzen an !! EINEM !! Backenzahn. Genaue Position weiß ich nicht mehr es dürfte aber zw 5-7 sein. Er ging zum Zahnarzt in Wien um sich den behandeln zu lassen. Der Arzt meinte, dass man diesen Zahn ziehen müsste, weil er nicht mehr zu retten sei.

    Unter "Betäubung" >>> (Meinem Freund wurde ein Tuch an die Nase gepresst an dem er fast erstickt wäre - Danach ist er eingeschlafen und hat die Behandlung nicht mehr mitbekommen) wurde dann nicht nur der beklagte Zahn sondern weitere 16 !!! Zähne gezogen. Alle Backenzähne. Eine Kaumöglichkeit war somit nicht mehr gegeben. Aktuell sind nur noch Schneidezähne Eckzähne am OK und UK vorhanden...

    Weiter wurden scheinbar auch noch Splitter nicht entfernt, die Wunden wurden nicht versorgt, er hatte extreme Schmerzen und blutete, hustete, brechte sogar den ganzen Nachmittag/Nacht Blut...

    Da der Zustand nur akuter wurde und er zuviel Blut verlor, suchten wir den Notdienst auf, wo vor Ort alle Wunden provisorisch geschlossen wurden. Eine Nachbehandlung steht noch bevor...

    Auf Anfrage und Streit mit der Ärztekammer erhielt er nun tatsächlich ein Schmerzensgeld in Höhe von 10 000 EUR und die Zusage einer kostenfreien Nachbehandlung.

    Er traut sich nun natürlich nirgends hingehen, und ich suche bis Heute einen Zahnarzt zu dem ich ihn bringen könnte :=)

    Was sich nur aus dieser Story mit meiner Logik nicht ganz vereinbart..

    1) Wieso reißt ein Arzt soviele Zähne auf einmal?
    2) Wieso betäubt ein Arzt mit so fragwürdigen Methoden bzw. was könnte das gewesen sein? Das einzige was mir einfällt wäre Chloroform - Das ist lt. meinen Infos doch gar nicht mehr zugelassen und lebensgefährlich oder?
    3) Wenn er schon Schmerzensgeld erhält ist es doch offensichtlich dass hier ein massiver Fehler gemacht wurde, wieso darf der Arzt weiterhin Patienten betreuen - Ist hier nicht ein Lizenverlust legitim ?

    Vielen Dank jetzt schon, auch wenn es ein wenig länger wurde :=)

  2. #2
    Avatar von Belsky
    Belsky ist offline Administrator
    Registriert seit
    03.03.2007
    Ort
    Wien
    Beiträge
    4.827
    Lieber CodingBQ!

    Zu Ihrem persönlichen Anliegen ... sehen Sie sich auf checkdent.com folgende Videos an:

    • Krone
    • Hohlkehlenbeschliff
    • Abdruck


    Und immer die dazugehörigen verwandten Clips – ich denke das wird Ihnen helfen ... da ich kein gerichtlich beeideter Gutachter bin, hat eine Begutachtung kaum Sinn ...

    Zu dem Fall mit dem Freund / Arzt ... am besten Sie stellen die Fragen dem Kollegen persönlich, da ich nicht dabei war und eben nur Ihre Seite höre - deswegen macht mein Statement ebenfalls wenig Sinn ... zudem soll das kein "Beschwerde Forum" werden

    Ich versuche hier Patienten zu helfen indem ich mir anhöre was gemacht wurde und daraus Schlüsse ziehe wie/was abgelaufen sein könnte ... das gebe ich dann wieder, ich will aber nicht über Geschichten urteilen ... bitte nicht böse sein ...
    Geändert von Belsky (21.03.2009 um 07:12 Uhr)
    Wir hoffen Ihnen ein bisschen geholfen zu haben und verbleiben Hochachtungsvoll



    im Namen des
    Denta Beauté Teams
    DDr. J.M. Belsky

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    Aussagen in diesem Forum stellen keine medizinische Diagnose dar. Unsere Antworten und Überlegungen beziehen sich auf Ihre schriftlich dargestellten Schilderungen. Ärztlich medizinische Diagnosen können nur nach eingehender klinischer Untersuchung (Befundung) gestellt werden. Eine Diagnose ist die Voraussetzung für die richtige Therapie (Befundung >> Diagnose >> Therapie). Eventuell angegebene Preise dienen grob zu Ihrer Information, es handelt sich nicht um einen Kostenvoranschlag. Wir behalten uns zudem das Recht vor, Preise individuell zu ändern.

    Infos zur Zahnunterteilung / Zahnnkreuz

    allg. Tipps zur Zahnsanierung

    和平

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